Anlagenverzeichnis (Anlagenkartei) und Abschreibungen (AfA)
Kleinunternehmer aufgepasst! Das Thema Abschreibung und Anlageverzeichnis betrifft auch Sie! Der einzige Unterschied ist, dass Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten inklusive Umsatzsteuer, also brutto, angegeben werden.
Was sind Anlagegüter (AG)?
Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt …EStG 1988 § 7 Abs. 2
„Anlagegüter“ (AG) sind Wirtschaftsgüter (oft Gegenstände) die mehr als 1 Jahr in Ihrem Betrieb dienen.
Es gibt zwei Arten von Anlagegüter: abnutzere und nicht abnutzbare Anlagegüter.

Abnutzbar
abnutzbaren Wirtschaftsgüternwie Computern, Webseiten, Druckern oder Möbeln tritt dagegen im Laufe der Zeit ein Wertverlust ein. Dieser Wertverlust kann jährlich in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Nicht Abnutzbar
Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern
, wie Grundstücken, Domains, Kunstwerken oder Antiquitäten bleibt der Wert über die Zeit erhalten oder steigt sogar.
Warum sind Anlagegüter keine „normalen“ Betriebsausgaben?
Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werdenEstR 2000, KZ 665
Die Kauf- oder Herstellungskosten dieser Gegenstände sind als Investition zu verstehen.
Der gekaufte Gegenstand hat einen Eigenwert und deshalb ist mit der Anschaffung selbst nichts vom Betrieb „weggeflossen“ und ist damit auch keine Betriebsausgabe (siehe Zufluss-Abfluss-Prinzip).
Es gibt jedoch eine Ausnahme: die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Was bedeutet „abschreiben“ oder Absetzung für Abnützung (AfA)?
Grundsätzlich ist die einzig zulässige Form der Abschreibung die lineare AfAEStR 2000 RZ 3109
Abschreibung
bezeichnet das Geltendmachen des jährlichen Wertverlusts eines abnutzbaren Anlageguts als Betriebsausgabe. Dabei wird der durch die Nutzung des Gegenstandes entstehende Wertverlust vom Originalwert abgeschrieben.
AfA
steht für Absetzung für Abnutzung und bedeutet, dass die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Wenn das Wirtschaftsgut nicht abnutzt (siehe nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter) und somit keinen Wertverlust erleidet, ist keine Betriebsausgabe möglich.
Lineare AfA (klassische Methode)
Grundsätzlich ist die einzig zulässige Form der Abschreibung die lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG 1988; gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer)EStR 2000 RZ 3109
Bei der linearen AfA
wird derselbe fixe Betrag jedes Jahr abgeschrieben: Statt also auf einmal 100 % der Ausgaben geltend zu machen, dürfen Sie bei einer geplanten Nutzungsdauer von 10 Jahren, nur jedes Jahr 10 % vom Preis als Betriebsausgabe abschreiben/absetzen.
Beispiel: Maschine mit 1000€ Anschaffungskosten und 10 Jahre Nutzungsdauer linear abschreiben:
- Jahr: AfA-Betrag: 100€; Restbuchwert: 900€
- Jahr: AfA-Betrag: 100€; Restbuchwert: 800€
- Jahr: AfA-Betrag: 100€; Restbuchwert: 700€.
- usw. und nach 10 Jahren ist alles abgeschrieben.
Steuertipp: Dabei muss es sich nicht um neue Wirtschaftsgüter handeln. So können z.B. Schreibtisch, Sessel, Regale, Fachbibliothek eines Medizinstudenten, der jetzt Arzt ist, als Sacheinlage steuerlich geltend gemacht werden. Rechnungen aufbewahren lohnt sich immer!
Degressive AfA (seit Juni 2020)
Für bestimmte nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter besteht allerdings die Möglichkeit einer degressiven AfAEStR 2000 RZ 3109
Die Absetzung für Abnutzung kann auch in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% erfolgen (degressive Absetzung für Abnutzung). Dieser Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzuwenden und ergibt den jeweiligen Jahresbetrag.EStG 1988 § 7 Abs. 1a
Für bestimmte Wirtschaftsgüter (es gibt Ausnahmen), die ab dem 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt, worden sind, gibt es die Möglichkeit der degressiven Abschreibung
. Dabei wird kein fixer Betrag, sondern ein fixer Prozentsatz (max. 30 %) vom Restbuchwert abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven Absetzung für Abnutzung zur linearen Absetzung für Abnutzung ist mit Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig. In diesem Fall bemisst sich die lineare Absetzung für Abnutzung vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restbuchwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. Der Übergang von der linearen Absetzung für Abnutzung zur degressiven Absetzung für Abnutzung ist nicht zulässig. EStG 1988 § 7 Abs. 2
Sie dürfen von der degressiven auf die lineare Abschreibung umsteigen, nicht aber umgekehrt. Wie Sie im folgenden Beispiel sehen ist es sogar absolut sinnvoll nach gewisser Zeit auf die lineare Abschreibung umzustellen:
- Jahr: AfA-Betrag: 1000€ x 30 % = 300€; Restbuchwert: 700€
- Jahr: AfA-Betrag: 700€ x 30 % = 210€; Restbuchwert: 490€
- Jahr: AfA-Betrag: 490€ x 30 % = 147€; Restbuchwert: 343€
- Jahr: AfA-Betrag: 343€ x 30 % = 102,90€; Restbuchwert: 240,10€
- Jahr: AfA-Betrag: 240,10€ x 30 % = 72,03€; Restbuchwert: 168,07€
- Jahr: AfA-Betrag: 168,07€ x 30 % = 50,42€; Restbuchwert: 117,65€
- Jahr: AfA-Betrag: 117,65€ x 30 % = 35,30€; Restbuchwert: 82,35€
Umstieg auf lineare AfA, weil größere Abschreibung möglich: Restjahre: 3 Jahr, AfA-Betrag: 117,65 / 3 = 39, 21€; Restbuchwert: 78,44€ - Jahr: AfA-Betrag: 39, 21€; Restbuchwert: 39,23€
- Jahr: AfA-Betrag: 39, 21€; Restbuchwert: 0,02€
Halbjahres-AfA
Wird das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, dann ist der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages.EStG 1988 § 7 Abs. 2
Sie dürfen im 1. Jahr nur die gesamte berechneten Absetzung geltend machen, wenn Sie das Anlagegut vor dem 1. Juli in Betrieb genommen haben. Ist das nicht der Fall ist, darf man im ersten Jahr nur die sogenannte Halbjahres-AfA geltend machen.
Beispiel: Maschine mit 1000 € Anschaffungskosten und 10-jähriger Nutzungsdauer, Inbetriebnahme am 1. Juli:
- Jahr: bei linearer AfA: 1000 € / 10 / 2 = 50 €; Restbuchwert: 950€
- Jahr: bei linearer AfA: 100 €; Restbuchwert: 850€
auch bei der degressiven AfA:
- Jahr: bei degressiver AfA: 1000 € x 30 % / 2 = 150 €; Restbuchwert: 850€
- Jahr: bei degressiver AfA: 850 € x 30 % = 255 €; Restbuchwert: 595€
Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) brauchen keine AfA
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 1000 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter) … Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 kann dieser Betrag im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden …
EStG 1988 § 13
Wirtschaftsgüter, die bei Anschaffung (inkl. MwSt. bei Kleinunternehmern, sonst netto) unter 1000€ (seit 1.1.2023) kosten, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)
bezeichnet.
Für diese Gegenstände können Sie die Sonderregelung in Anspruch nehmen, die Anschaffungskosten sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend zu machen. Damit ersparen Sie sich die stückweise Abschreibung und die Erfassung im Anlageverzeichnis.
Hinweis: Bitte lesen Sie unter Anschaffungs- und Herstellungskosten, was alles in diesen Betrag inbegriffen ist.
Steuertipp: Ihr Gewinn sieht dieses Jahr mager aus und Sie müssen ohnehin keine Einkommensteuer zahlen? Dann stellen Sie Ihr GwG freiwillig in das Anlageverzeichnis ein und verteilen Sie die Betriebsausgaben auf die kommenden Jahre, in denen hoffentlich mehr Gewinn gemacht wird.
Was ist ein Anlagenverzeichnis (AV)?
Steuerpflichtige, die den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, müssen ein Verzeichnis (Anlagekartei) der im Betrieb verwendeten Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens führenEStG 1988 § 7 Abs. 3
Das im Einkommensteuergesetz vorgeschriebene Anlagenverzeichnis (AV)
, auch Anlagenkartei
genannt, dient einem sinnvollen Zweck: Sie gibt einen Überblick über die Abschreibungen des laufenden Jahres und die zukünftigen Abschreibungsmöglichkeiten (Restbuchwerte) der kommenden Jahre.
Gehören auch nicht abnutzbare Anlagegüter ins Anlagenverzeichnis?
Bei Nichtabnutzbarkeit stellen sie bloß einen „Merkwert“ für ein späteres Ausscheiden dar. EStR 2000 Rz 665
Ja, auch nicht abnutzbare Anlagegüter müssen im Anlageverzeichnis erfasst werden, damit bei Verkauf oder Abgang die ursprüngliche Anschaffungskosten bekannt sind.
Dieser Betrag kann dann beim Abgang als Betriebsausgabe verbucht werden.
Beispiel: Wir erwerben unsere Wunschdomain tabelle.at für 1500€ von einem Vorbesitzer.
Da eine Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist, das im Wert sogar steigen kann, dürfen wir keine Betriebsausgaben oder Abschreibungen vornehmen. Wir führen das nicht abnutzbare Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis mit unbegrenzter Nutzungsdauer und einem Restbuchwert von 1500€ ohne Abschreibungsbetrag.
Sollten wir die Domain später verkaufen, dürfen wir die Anschaffungskosten von 1500€ als Betriebsausgaben im Jahr des Verkaufs unter der E1a-Kennzahl „9210 – Buchwert abgeg. Anlagegüter“ geltend machen. Zugleich müssen wir die Einnahmen aus dem Verkauf als Betriebseinnahmen unter der E1a-Kennzahl „9060 – Erlös abgeg. Anlagegüter“ verbuchen.
Wir dürfen allerdings die jährlichen Registrierungskosten der Domain als Betriebsausgaben geltend machen.
Wann muss ich spätestens die Eintragung machen? Muss ich das Verzeichnis dem Finanzamt zusenden?
Es ist ausreichend, wenn das Verzeichnis im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung ordnungsgemäß geführt ist.
EStR 2000, RZ 3136
Spätestens bis zur jährliche Einkommensteuererklärung (31.6.).
Die Anlagekartei ist nicht zusammen mit den Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Es kann jedoch erforderlich sein, dass Sie das Anlagenverzeichnis auf Anfrage vom Finanzamt übermitteln müssen.
Was, wenn ich Abschreibungen ohne AV mache?
Wird die Anlagekartei nicht geführt, dann geht das Recht auf die AfA nicht verloren, es liegt jedoch eine Verletzung von Aufzeichnungspflichten vor (Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG).
EStR 2000, RZ 3135
Wie muss das Anlagenverzeichnis aufgebaut sein?
Das Verzeichnis hat unter (1) genauer Bezeichnung jedes einzelnen Anlagegutes zu enthalten:
(2) Anschaffungstag
(3) Anschaffungs- oder Herstellungskosten
(4) Name und Anschrift des Lieferanten
(5) voraussichtliche Nutzungsdauer
(6) Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung und
(7) den noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert). EStG 1988 § 7 Abs. 3
(1) Bezeichnung des AG
Genaue Bezeichnung des Anlageguts wie Marke, etc.
(2) Anschaffungstag
Hier zählt nicht das Datum der Zahlung wie sonst in der EA-Rechnung, sondern das Datum der Anschaffung oder Herstellung.
Hinweis: Die Abschreibung beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Wenn das Datum der Inbetriebnahme und das Datum der Anschaffung voneinander abweichen, ist dies im Anlagenverzeichnis zu vermerken.
(3) Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zu den Anschaffungskosten (Anlagegut wurde außerhalb des Betriebs erworben) zählen nicht nur der eigentliche Kaufpreis, sondern alle Aufwendungen, die erforderlich waren, das Wirtschaftsgut in Ihren Besitz gelangen zu lassen und es nutzbar zu machen (Anschaffungsnebenkosten).
- Transportspesen
- Zölle
- Vermittlungsprovisionen
- Anwalts- und Notarhonorare
- Grunderwerbsteuer
- Montage-, Installierungs- und Fundamentierungskosten
Derartige Aufwendungen müssen Sie zum Kaufpreis dazugerechnet werden und stellen letztlich die eigentliche Abschreibungsbasis (Bemessungsgrundlage) dar.
Beispiel: Um das neu angeschaffte Computernetzwerk in Betrieb nehmen zu können, sind umfangreiche Arbeiten eines Elektroinstallateurs in den Büroräumlichkeiten erforderlich. Die tatsächlichen Gesamtkosten stellen keinen Instandhaltungs- oder Reparaturaufwand dar, vielmehr erhöhen sie die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes „Computernetzwerk“. bmfg-19 S.113
Hinweis: Haben Sie nachträglich einen Rabatt auf das Anlagegut erhalten? Dann müssen Sie die ursprüngliche Eintragung stornieren und den Anschaffungswert korrigieren.
Bei den Herstellungskosten (Anlagegut wurde selbst hergestellt) ist es ähnlich. Für Ihre selbst hergestellten Wirtschaftsgüter gehören die Materialkosten, die Fertigungslöhne, die Sonderkosten der Fertigung (Planungs- und Entwicklungskosten) sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten zu den Herstellungskosten dazu.
Sind die Kosten Netto- oder Brutto-Beträge?
Anlagegüter sind, wenn die Vorsteuer abzugsfähig ist, mit den Nettowerten in das Anlageverzeichnis (§ 7 Abs. 3) aufzunehmen. Ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig, ist sie als Teil der Anschaffungs-(Herstellungs-)Kosten zu behandeln.Formular E2 2021 S.11
Kleinunternehmer: Für Sie gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dazu.
Wie sieht es mit dem Vorsteuerabzug aus?
Alle übrigen für Lieferungen oder sonstige Leistungen an das Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuern sind als Vorsteuer abzugsfähig (Vorsteuern für Anlagegüter …) UStR 2000 RZ 3333
Wenn die Betriebsausgaben nur stückweise geltend gemacht werden können, gilt das auch für die Vorsteuer? Die Abschreibung ist rein einkommenssteuerrechtlicher Natur, umsatzsteuerrechtlich können Sie die Vorsteuer für Anlagegüter sofort in voller Höhe geltend machen.
(4) Name und Anschrift des Lieferanten
Das der Eingabe beigelegte Verzeichnis ist grundsätzlich AfA-tauglich, wenn Name und Anschrift des Lieferanten (liefernden Unternehmers) in der Buchhaltung eindeutig dokumentiert sind (Lieferantenrechnung) und auf Verlangen des Finanzamtes jederzeit vorgelegt werden können.
EStR 2000, RZ 3137
(5) voraussichtliche Nutzungsdauer
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Jahren. Das entspricht nicht unbedingt der technischen Lebensdauer einer Maschine, sondern gemeint ist, wie lange Sie die Maschine wahrscheinlich in Ihrem Betrieb verwenden. Übrigens hat dieselbe Maschine im Einschichtbetrieb eine andere Abnutzung als in einem Mehrschichtbetrieb.
Die Nutzungsdauer mancher AG ist gesetzlich geregelt und für andere gibt es in der Praxis gewisse Richtwerte.
In Deutschland gibt es sogar amtliche AfA-Tabellen, die auch in Österreich verwendet werden können
bmfg-19 S.114
AfA-Tabelle
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Quelle |
| Betriebsgebäude | 40 Jahre (2,5%) | § 8 EStG 1988 Abs. 1 |
| Vermietung zu Wohnzwecken | 66,67 Jahre (1,5%) | § 8 EStG 1988 Abs. 1 |
| PKW und Kombi | 8 Jahre | § 8 EStG 1988 Abs. 6 |
| Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) | 3-5 Jahre | AfA-Tabelle Deutschland |
| Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) | 7 Jahre | AfA-Tabelle Deutschland |
| Büromöbel | 13 Jahre | AfA-Tabelle Deutschland |
| Mikrowellengeräte | 8 Jahre | AfA-Tabelle Deutschland |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10 Jahre | bmfg-19 S.114. |
| Software, Homepage | 3-5 Jahre | gzf-20 S.126. |
| E-Fahrräder | 5 Jahre | EStR 2000 RZ 3115 |
(6) Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung
Der Betrag hängt davon ab, ob Sie die lineare oder degressive AfA verwenden und ob die Halbjahres-AfA anzuwenden ist.
Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie die jährlichen Abschreibungsquoten immer in richtiger Höhe ansetzen. Denn: Vergessene Abschreibungen dürfen in späteren Jahren nicht nachgeholt werden!
(7) den noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert)
Der Restwert des Wirtschaftsguts, von dem im nächsten Jahr wieder abgeschrieben wird. Restbuchwert = 0 heißt, es wurden die gesamten Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Erinnerungscent
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben haben (der Restbuchwert wäre 0 €), es aber noch nicht aus Ihrem Betrieb ausgeschieden ist (verkauft, verschenkt, zerstört). In diesem Fall wird das Wirtschaftsgut noch mit einem geringen Restbuchwert als „Erinnerungswert“ im Anlageverzeichnis geführt. Erst wenn das Anlagegut tatsächlich aus dem Betrieb ausscheidet, wird es auch aus dem Anlageverzeichnis entfernt.
Hinweis: Scheidet ein Anlagengut vollständig aus dem Betrieb aus, sollten Sie das im Anlagenverzeichnis vermerken.
EA-Tabelle und KU-Tabelle
Wie verbuche ich verkaufte, zerstörte oder verlorene Anlagegüter?
Beispiel: Ein Anlagegut (AG) wird verkauft/zerstört oder geht verloren.
- Nutzungsdauer: 3 Jahre
- Anschaffungskosten (netto): 5000€
- Inbetriebnahme: 1.10.2021
- Abschreibung im 1. Jahr (Halbjahres-AfA): 833,33€
- Restbuchwert im 2. Jahr: 2500,01€
- Abgegangen (verkauft/zerstört/verloren) am: 30.5.2022
1. Schritt: Wir machen die Abschreibung für dieses Jahr (1666,66 €). Wäre das AG vor dem 1. Juli abgegangen, dann nur den halben Abschreibungsbetrag (833,33 €).
Tipp: Achten Sie aber darauf, die Ausscheidung des Anlagenguts (besonders wenn vorzeitig der Fall) zu dokumentieren (z. B. Entsorgungsschein, Fotos)! Man könnte Ihnen sonst vorwerfen, dass das AG gar nicht zerstört wurde, sondern Sie es verkauft haben und dafür keine Steuer bezahlt haben.
3. Schritt: Den Restbuchwert von 2500,01 €, machen wir sofort manuell als Ausgaben im Blatt A geltend. Das Anlagegut wird nichts in das Anlagenverzeichnis des nächsten Jahres übernommen.
Wie beim Erwerb von Anlagegütern ist auch beim Verkauf das Datum des Abgangs des Anlageguts maßgeblich, nicht das Datum der Bezahlung.
Bei Verkauf oder Zerstörung unterscheidet sich die Ausgaben-Art:
- Beim Verkauf eines AG: Ausgaben-Art: Restbuchwert verkaufter Anlagegüter oder eigene erstellen. Die Spalte E1A-Kennzahl wird damit der Kennzahl 9210 zugeordnet.
- Bei Zerstörung/Verlust eines AG: Ausgaben-Art: Zerstörte Anlagegüter oder eigene erstellen. Die Spalte E1A-Kennzahl wird damit der Kennzahl 9130 zugeordnet.
Tipp: Wie beim Erwerb von Anlagegütern ist auch beim Verkauf das Datum des Abgangs des Anlageguts maßgeblich, nicht das Datum der Bezahlung. Es ist also eine Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip der EA-Rechnung.
4. Schritt: Beim Verkauf eines AG entstehen zusätzlich steuerpflichtige Einnahmen: Diese buchen wir im Blatt E, mit der Einnahmen-Art: Verkauf Anlagegüter und der damit verbundenen E1A-Kennzahl 9060.
Quelle: Gemäß dem Formular E2, Ausfüllhilfe für die Einkommensteuererklärung E1a, werden die Restbuchwerte für Anlagegüter unter der Kennzahl 9210 geltend gemacht. Kaputt-gegangene Anlagengüter hingegen werden unter der Kennzahl 9130 gebucht.

Was mache ich wenn mein Anlagegut vollständig abgeschrieben wurde? (Erinnerungscent)
Die einfache Regel ist: Solange ein Gegenstand noch im Unternehmen vorhanden ist (nicht verkauft, zerstört, etc.), bleibt dieser auch im Anlagenverzeichnis, mit einem Restbuchwert von 0,01 €, dem sogenannten Erinnerungscent, erhalten.
Haftungsausschluss
Die Inhalte auf dieser Seite wurden zwar mit Sorgfalt erstellt, garantieren aber keine Rechtssicherheit oder Aktualität. Der Ersteller ist nicht berechtigt, buchhalterische Auskünfte zu geben. Bitte lesen Sie selbst die offiziellen Publikationen des BMF und der WKO bzw. lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt oder einem zertifizierten Steuerberater beraten.




Im Umfang ausreichd aber nicht unüberschaubar erklärt
Danke für das Feedback!
Frage:
Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, müssen im Anlageverzeichnis geführt werden. Per Definition gilt diese Verordnung somit auch für geleastes Anlagevermögen. Richtig oder falsch?
Ist eine Aufzeichnung von Geringwertigen Anlagegütern im Anlageverzeichnis möglich?
Wie sollten in diesem Falle die Felder mit der Nutzungsdauer, Abschreibung und Restbuchwert gehandhabt werden?
Ja, bei geringwertigen Wirtschaftsgütern kann zwischen der Sofortabschreibung und der klassischen Abschreibung gewählt werden.
Die lineare Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt wie bei normalen Wirtschaftsgütern.
Ein Software Upgrade, welches schon vor einigen Jahren gemacht wurde und der Restbuchwert nur mehr 0,01 Cent ist – wann darf man dieses aus der Anlage nehmen? Die Software selbst ist noch vorhanden, aber es gab natürlich inziwschen neue Upgrades.
Der Gedanke hinter dem Erinnerungscent ist, ein Anlagegut so lange in Erinnerung zu behalten, bis es das Unternehmen verlässt, sei es, weil es kaputt gegangen ist, verkauft wurde oder nicht mehr genutzt wird.
Hallo,
ich finde leider kein Beispiel, wie eine degressive Abschreibung in der AV-Tabelle eingegeben werden kann? Gibt es diese Möglichkeit? Vielen Dank!
In der Tabelle gibt es leider kein konkretes Beispiel dazu, da die Formel hierfür manuell überschrieben werden müsste. Es funktioniert also, jedoch müssen die Werte eigenständig berechnet werden.
Dies wäre doch etwas was man in der neuen Version einbauen könnte.
Ist diese degressive Abschreibung für alle Anlagen oder kann diese selektiv auf einzelne angewandt werden?
Wie wird die Umsatzsteuer verbucht?
Die Vorsteuer wird in der EA-Tabelle getrennt vom Anlagenverzeichnis im Tabellenblatt A bei selber Belegnummer mit der Umsatzsteuer-Art „100% UST“ geltend gemacht.
Beispiel : Anlagegut Mercedes Taxi, Kaufpreis 20.000 € brutto, im AV-Blatt erfasst. Für die Vorsteuerzeile im Blatt A mit Umsatzsteuer-Art „100 % UST“: Welcher Betrag ist einzutragen? 0 €, 3.333,33 € oder 20.000 €? sonst verbucht man doppelt der Wagen ist Vorsteuerabzugsberechtigt
Bei „100% UST“ wird genau der Betrag der eingegeben wird, auch als Vorsteuer geltend gemacht.
Das wären dann 3.333,33 € bei 20% Umsatzsteuer.