Neu in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in 2025

Was sich in den letzten Jahren in der österreichischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geändert hat.

Zuletzt aktualisiert am 23.12.2024 und bewertet mit 5.0 (4 Bewertungen)

Neuigkeiten in 2025

Einkommenssteuerstufen um ca. 4% angehoben

  • 0% für die ersten 13 308 €
  • 20% für Einkommensteile über 13 308 € (2024: 12 816 €)
  • 30% für Einkommensteile über 21 617 € (2024: 20 818 €)
  • 40% für Einkommensteile über 35 836 € (2024: 34 513 €)
  • 48% für Einkommensteile über 69 166 € (2024: 66 612 €)
  • 50% für Einkommensteile über 103 072 € (2024: 99 266 €)

(WKO, BMF)

Kilometergeld und Tagesgeld/Nächtigungsgeld im Inland erhöht

  • Das Kilometergeld wurde vereinheitlicht und ist nun für PKW, Motorad und Fahrrad 0,50€ pro Kilometer. (BMF)
  • Für Mitfahrer gibt es nun zum Kilometergeld zusätzlich 0,15€ (bis 31.12.2024: 0,05 €). (WKO)
  • Das maximale Tagesgeld im Inland wurde auf 30 € (bis 31.12.2024: 26,40 €) erhöht.
    Die Nächtigungspauschale in Österreich wurde auf 17 € (bis 31.12.2024: 15 €) erhöht. (BMF)

Kleinunternehmergrenze und -pauschalierung auf 55.000€ Brutto Umsatz erhöht

  • Die Kleinunternehmergrenze beträgt nun 55.000 € brutto statt vorher bis 31.12.2024 waren es 35.000 € netto. Diese Änderung ist auch viel logischer, da man nicht mehr den Nettobetrag in den Bruttobetrag umrechnen muss, sondern einfach den Umsatz im Auge behalten kann. (WKO)
  • Eine weitere bedeutende Änderung für Kleinunternehmer ist das Überschreiten der Schwelle. Es gibt nach wie vor die 10%-Schwelle (bis 60.500 € Brutto). Wer allerdings diese Grenze überschreitet, muss nun nicht mehr den gesamten Umsatz versteuern, sondern nur mehr den Betrag, der über die 55.000 € hinausgeht. Dies hat den großen Vorteil, dass man entspannt mit der Kleinunternehmerregelung starten und bei höheren Umsätzen im Jahr bequem umsteigen kann. (WKO)
  • Die Grenzen der Kleinunternehmerpauschalierung (Einkommensteuerrecht) ist nun im Einklang mit der Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerrecht). Deshalb darf man die Kleinunternehmerpauschalierung auch bis 55.000 € Umsatz anwenden. (BMF, WKO)

Neuigkeiten 2024

Grundfreibetrag gilt nun bis 33.000 € Gewinn

Der Gewinngrundfreibetrag (15%) wird ab 2024 von Gewinnen bis 30.000€ auf Gewinne bis 33.000€ angehoben. Der maximale Gewinnfreibetrag für 2024 beträgt somit 4.950 € (statt 4.500 € in 2023), was einem tatsächlichen Steuerersparnis von bis zu 1.485 € entspricht.

Damit beginnt der investitionsbedingte Freibetrage nun bei 33.000€.

Einkommen-Steuerabsetzbeträge um 6,6% erhöht (an Inflation angepasst)

  • 0% für die ersten 12 816 €
  • 20% für Einkommensteile über 12 816 € (2023: 11 693 €)
  • 30% für Einkommensteile über 20 818 € (2023: 19 134 €)
  • 40% für Einkommensteile über 34 513 € (2023: 32 075 €)
  • 48% für Einkommensteile über 66 612 € (2023: 62 080 €)
  • 50% für Einkommensteile über 99 266 € (2023: 93 120 €)

Aktuelle Quelle , Quelle

Neuigkeiten 2023

Senkung der 3. Einkommensteuerstufe

Die Einkommensteuer der 3. Stufe (31.000 € bis 60.000 €) wird ab 1.7.2023 von 42 % auf 40 % gesenkt. Für die Einkommensteuererklärung 2023 gilt der Mischsteuersatz von 41 %.

Zusätzlicher Investionsfreibetrag für bestimmte Anlagegüter

Für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt werden und eine Nutzungsdauer von mehr als 4 Jahren haben, können zusätzlich (!) zur Abschreibung 10 % bzw. 15 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe (Investition) geltend gemacht werden.

GwG ab 1.1.2023 bis 1000 €

Die Betragsgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab dem 1.1.2023 angeschafft werden, wurde von derzeit 800 € auf 1.000 € angehoben.

Inflationsangepasste Steuerstufen

Kalte Progression ade! Der Einkommensteuertarif wird künftig jährlich an die aktuelle Inflation angepasst.

Neuigkeiten 2022

Reduzierung der Einkommensteuer 2022

Die zweite Stufe (EUR 18K – 31K) der Einkommensteuer wurde zum 1.7.2022 von 35 % auf 30 % gesenkt. Für das Jahr 2022 gilt somit in der zweiten Stufe der Durchschnittssatz von 32,5 %.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag wurde von 13 % auf 15 % erhöht. Der Höchstbetrag beträgt 4.500 EUR (bisher bis zu 3.900 EUR).

Arbeitszimmer in der Wohnung

Auch wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht klar abgegrenzt ist oder nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, gibt es ab der Einkommensteuererklärung 2022 steuerliche Vergünstigungen. Details.

 

Neuigkeiten 2021

Innergemeinschaftlicher Versandhandel ab 1.Juli 2021

Bereits seit 2015 müssen Unternehmer elektronisch erbrachte Leistungen (z.B. Apps, E-Books) an Nichtunternehmer (innerhalb der EU) mit dem jeweiligen Steuersatz des Empfängerlandes besteuern und dann die Umsatzsteuer über den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) abführen (wenn 10.000 € Jahresschwelle überschritten wurde).

Ab dem 1. Juli 2021 gab es eine neue Regelung, die nun auch den Versand von Waren an Nichtunternehmer in der EU betrifft.Zum Beispiel verkaufen und versenden Sie Waren über einen Onlineshop an Privatkunden, die in der EU wohnen. Wie bei Dienstleistungen ist nun auch beim Versandhandel der Umsatzsteuersatz des Empfängerlandes anzuwenden (wenn die Jahresgrenze von 10.000 € überschritten wird). Die Umsatzsteuer wird über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) angemeldet und abgeführt. Quelle: USP

 

5% Sonder-Steuersatz verlängert

Vom 1.7.2020 – 31.12.2021 (31.12.2020) gibt es für Gastronomie, Beherbergung, Kultur- und den Publikationsbereich einen neuen gesenkten 5 % Steuersatz. WKO: Eine Liste von Anwendungsfällen

Neuigkeiten 2020

Kleinunternehmergrenze wird auf 35.000 € angehoben

Vielleicht ist es für Sie jetzt mit der neuen, höheren Grenze von 5.000 € einfacher, weiterhin ein Kleinunternehmer zu bleiben?
Wenn Ihre Kunden hauptsächlich Privatpersonen sind, können Sie das gleiche Produkt zu einem niedrigeren Preis (ohne MwSt.) verkaufen. Außerdem sparen Sie Zeit bei der Buchhaltung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €

Unter 800 € geht sich schon ein schöner Computer aus. Dieser müsste ab 2020 nicht mehr ins Anlagenverzeichnis und nicht mehr über 3 Jahre abgeschrieben werden.

Gegenstände unter 800  (bisher 400 €) sind nun geringwertige Wirtschaftsgüter und dürfen sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine Eintragung ins Anlagenverzeichnis ist nicht notwendig.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung kann der Kleinunternehmer nun wählen, ob die Einkommensteuer nach den tatsächlichen oder pauschal ermittelten Betriebsausgaben berechnet werden soll.

Die Betriebseinnahmen müssen weiterhin genau mit Belegen aufgezeichnet werden.

Bei der Pauschalierung wird einfach angenommen, dass die Betriebsausgaben 45 % bzw. bei Dienstleistungsunternehmen 20 % der Betriebseinnahmen betragen.

Wenn Sie also kaum Betriebsausgaben haben, können Sie damit Einkommensteuer und Zeit sparen, weil Sie keine Betriebsausgaben aufzeichnen müssen.

Haftungsausschluss

Die Inhalte auf dieser Seite wurden zwar mit Sorgfalt erstellt, garantieren aber keine Rechtssicherheit oder Aktualität. Der Ersteller ist nicht berechtigt, buchhalterische Auskünfte zu geben. Bitte lesen Sie selbst die offiziellen Publikationen des BMF und der WKO bzw. lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt oder einem zertifizierten Steuerberater beraten.

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