Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte mit FinanzOnline oder dem Formular E 1a
Wie fülle ich als Unternehmer meine Einkommensteuererklärung aus?
Bis 2003 wurden die Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung an das Finanzamt geschickt.
Heutzutage ist es möglich, die komplette Einkommensteuererklärung einschließlich der Betriebseinnahmen und -ausgaben über FinanzOnline.at zu erledigen.
So ist das Formular für die Einkommensteuer aufgebaut.
In die Einkommensteuer fließen alle Einkünfte ein, weshalb das Einkommensteuerformular recht umfangreich ist.
Es umfasst nicht nur Einkünfte aus Selbstständigkeit, sondern auch alle anderen Einkunftsarten, wie beispielsweise Gehälter, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Für Unternehmer sind jedoch insbesondere die betrieblichen Einkünfte von Interesse.
Was ist das Formular E1A?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dient für gewerbliche Einzelunternehmer als Basis für die Einkommensteuererklärung ist.
Der ermittelte Gewinn bestimmen die Höhe Ihrer Einkommenssteuer, Ihre zukünftigen Einkommensteuervorauszahlungen und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Einkommensteuererklärung besteht min. aus dem vom Finanzamt vorgegebenen Formular E 1 und E 1a. Dabei müssen Sie die Summen Ihrer Ausgaben in bestimmte Gruppen unterteilen.
Mit Hilfe dieses Tabellenblattes der EA-Tabelle sehen Sie auf einen Blick alle notwendigen Beträge um das Formular E1a schnell auszufüllen zu können.
Formular E 1a
- Formular E 1a direkt bei BMF.gv.at herunterladen
- Formular E 1a mit Beispieldaten der EA-Tabelle herunterladen (PDF)
- Ausfüllhilfe E 2 direkt bei BMF.gv.at herunterladen
Formular E 1a-K
Das „K“ steht für Kleinbetriebe, nicht für Kleinunternehmer. Das E 1a-K ist die vereinfachte Form des E 1a und steht auch umsatzsteuerpflichtigen Einzelunternehmern offen.
Maßgeblich sind Ihre Betriebseinnahmen ohne Anlagenverkäufe (Kennzahlen 9040, 9050 und 9090 zusammengezählt):
- 55.000 € im Umsatzsteuer-Nettosystem – das verwenden Sie, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind
- 66.000 € im Umsatzsteuer-Bruttosystem – Kleinunternehmer müssen immer brutto rechnen
- Formular E 1a-K direkt von BMF.gv.at herunterladen
- Formular E 1a-K mit Beispieldaten der EA-Tabelle KU herunterladen (PDF)
Wenn Sie Ihren Gewinn ausschließlich über die Kleinunternehmerpauschalierung ermitteln, müssen Sie das E 1a-K verwenden. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen, sofern Sie unter den Grenzen bleiben.
Nicht zulässig ist das E 1a-K unter anderem bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe, Umgründung, Übergangsgewinn, Entnahme eines Grundstücks zum Buchwert, beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sowie bei ausländischen betrieblichen Kapitalerträgen.
Muss ich dem Finanzamt meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zusenden?
Nein, dies ist seit 2003 nicht mehr erforderlich.
Stattdessen sind die Summen der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben, gruppiert nach Kennzahlen, über Finanzonline.at zu übermitteln.
USt-Nettosystem
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wenden üblicherweise das USt-Nettosystem an.
Das bedeutet dass der Nettobetrag aller Einnahmen und vorsteuerabzugsfähigen Ausgaben für Berechnungen verwendet wird.
Auch für das Anlagenverzeichnis gelten die Nettobeträge.
USt-Bruttosystem (Kleinunternehmer)
Alle (nicht umsatzsteuerpflichtigen) Kleinunternehmer wenden das USt-Bruttosystem an.
Da keine Vorsteuerabzug zusteht und keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, werden die Einnahmen und die Bruttoausgaben für die Berechnungen verwendet.
Wesentliche Kennzahlen der Formulare E 1A und E 1A-K
| 9100 |
Ausgaben Material: Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe
|
| 9110 |
Ausgaben Honorare für Helfer und Dienstleister („Fremdpersonal“) Z. B. Leistungen von Freelancern zugekauft Nicht einzutragen sind jene Ausgaben für Fremdpersonal, die als Herstellungskosten von Anlagegütern zu „aktivieren“ (in das Anlageverzeichnis) sind. |
| 9120 | Ausgaben Personalaufwand („eigenes Personal“) Aufwendungen/Ausgaben für Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten |
| 9130 |
Ausgaben Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf das Anlagevermögen einschließlich vorzeitiger und beschleunigter Abschreibungen sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter einzutragen. Das sind Dinge die dem Unternehmer mehr als 1 Jahr zur Ausführung seiner Tätigkeit dienen: Einrichtung, Computer, Drucker, Fahrzeuge, Maschine, Büroeinrichtung, usw. |
| 9150(*) |
Ausgaben Instandhaltungen für Gebäude
Instandhaltungen von anderen Wirtschaftsgütern sowie Aufwendungen für Reinigung durch Dritte, Entsorgung und Beleuchtung sind nicht hier einzutragen |
| 9160 |
Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten
Ausgaben Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte (z. B. Zugtickets). |
| 9170(*) |
Ausgaben Kfz-Kosten
Wenn nicht als Kilometergeld (Fahrtenbuch) geltend gemacht, die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen betreffend Kfz, Betriebsstoffe, Reparatur- und Servicekosten, Versicherungsprämien, Steuern |
| 9180 | Ausgaben Miete und Pacht sowie Leasing Keine Aufwendungen/Ausgaben für Beheizung, Beleuchtung, für die Reinigung gemieteter Räume sowie Betriebskosten |
| 9190(*) | Ausgaben Provisionen an Dritte und Lizenzgebühren |
| 9200(*) |
Ausgaben Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder
|
| 9220 | Ausgaben Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für betriebliche Bankkredite, Darlehen, Hypothekarkredite, Zuzählungs- und Bereitstellungsprovisionen für einen Kredit bzw. Kreditrahmen, Überziehungsprovisionen, Frachtstundungsgebühren |
| 9225 |
Pflichtversicherungsbeiträge
SVA Selbstbehalte sind keine Betriebsausgaben. |
| 9246 | Ausgaben Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände |
| 9230 |
Alle übrigen Betriebsausgaben
|
| 9221 | Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag (15% und höchstens 4.950 € bei 33.000 € Gewinn) wird Ihnen automatisch zuerkannt. Sie müssen dieses Feld nicht ausfüllen. |
(*) Diese Kennzahlen sind im Formular E1a-K für Kleinbetriebe nicht enthalten und so werden 9150, 9190, 9200, 9210 und 9258 in 9230 zusammengefasst und 9170 in 9160 zusammengefasst
| 9040 | Einnahmen Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) |
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Wo gehören Betriebsversicherung hin? Unter welcher Kennzahl?
Ich glaube unter 9230-Übrige Betriebsausgaben.
Fortbildungskosten wären demnach auch unter 9230 abzuschreiben?
Im Formular E2 heißt es zur Kennzahl 9230
Alles, was nicht eindeutig einer anderen Kennzahl zugeordnet werden kann, wird unter der Kennzahl 9230 erfasst.
wo gehören Adobe Produkte hin? Unter welcher Kennzahl?
Ich habe dazu keine klaren Richtlinien gefunden.
Meine persönliche Meinung: Bei Abobe zahlt man monatliche Gebühren also 9190 Lizenzgebühren.
Sonst gilt: Wenn keine passende Kennzahl dann zu 9230 für Betriebsausgaben.
Ich habe alle Felder korrekt ausgefüllt. Jedoch gibt es noch ein anderes Formular mit der Kennzahl 30
Welche Summe gehört da hinein?
Die Kennzahl 330 wird jetzt in der Tabelle 2026 offiziell im Blatt E1A berechnet.
Muss ich beide Formulare ausfüllen?- E1a und E1a-K ? Danke
Bei der EA- und KU-Tabelle immer nur das Formular E1A.