Umsatzsteuer: Voranmeldung und Erklärungen in Österreich

Was Sie als Unternehmer über Umsatzsteuer, Vortsteuer, Voranmeldungen (U30) und die Jahreserklärung (U1) wissen sollten.

Zuletzt aktualisiert am 08.02.2017 und bewertet mit 3.4 ★ (140 Bewertungen)

Kleinunternehmer aufgepasst! Das Thema Umsatzsteuer ist für Sie vereinfacht, aber nicht völlig irrelevant. Es gibt Fälle, in denen Kleinunternehmer Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen muss. Der bedeutenste Fall ist, wenn Sie eine Dienstleistung aus dem Ausland beziehen und das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt.

Was ist Umsatzsteuer?

Das letzte Glied in der Kette, der Verbraucher, muss die Umsatzsteuer (10 %, 13 % oder 20 %) bezahlen und der Unternehmer führt den Betrag an das Finanzamt ab.

  • Aus Österreich ausgeführte Lieferungen und erbrachte Leistungen in Österreich
  • Eigenverbrauch
  • Reverse Charge: Ausgaben bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergegangen ist
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe

Was sind Vorsteuern?

Kauft ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Inland ein, wird ebenfalls Umsatzsteuer fällig, die er aber in vielen Fällen als Vorsteuer zurückerhält. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

  • Resultierend aus bezogenen Lieferungen und Leistungen in Österreich
  • Einfuhrumsatzsteuer (Import aus Drittländer)
  • Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
  • Vorsteuer aus Reverse Charge

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich abzuführen und die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge mit dem Formular U30, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erklären.

Kennzahlen der Umsatzsteuervoranmeldung

Kennzahl Beschreibung
000 Alle in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
001 Eigenverbrauch (Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer)
021

Reverse Charge Umsätze Inland

Nicht aber sonstige Leistungen an EU oder Drittländer da nicht steuerbar

 

011 Lieferung an Drittländer (Export)
017 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer mit UID in andere EU-Länder
022 Summe des Umsatzes der mit 20% zu versteuern ist
029 Summe des Umsatzes der mit 10% zu versteuern ist
006 Summe des Umsatzes der mit 13% zu versteuern ist
057 Steuerschuld wegen Reverse Charge Umsätzen
Z. B. Empfangene Leistungen von einem ausländischen Unternehmer.
Wenn vorsteuerabzugsberechtig wird durch Kennzahl 066 als Vorsteuer wieder gutgeschrieben
070 Summe der Umsätze aus innergemeinschaftlichen Erwerbe (= Kennzahl 072 + 073 + 008)
072 Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 20% zu versteuern sind
073  Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 10% zu versteuern sind
008 Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 13% zu versteuern sind
Kennzahl Beschreibung
060 Summe der abziehbaren Vorsteuern
061 Wenn vorsteuerabzugsberechtigt: Die an die Zollbehörde oder FA entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände aus Drittländer eingeführt wurde
065 Vorsteuern resultierend aus innergemeinschaftlichen Erwerben (Wenn berechtigt zum Vorsteuerabzug: Summe der Felder 072, 073, 008 und 088)
066 Vorsteuern resultieren aus Reverse Charge Umsätze (siehe Feld 057)

Umsatzsteuervoranmeldezeitraum: Monatlich oder Vierteljährlich?

Für Unternehmer, deren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überstiegen haben, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum; der Unternehmer kann jedoch durch fristgerechte Abgabe einer Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes mit Wirkung für den ganzen Veranlagungszeitraum den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.§ 21 Abs 2 UStG 1994

Der Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum ist daher entweder monatlich oder vierteljährlich. Man hat 1,5 Monate (1 Monat und 15 Tage) Zeit die Voranmeldung zu machen. 

Monatlich

  • Jahresumsatz über 100.000€
  • Sie haben die UVA bereits monatlich abgegeben und sich damit dazu verpflichtet.
  • BBeispiel: Januar, die Voranmeldung muss bis spätestens 15. März eingereicht werden.

Pro Quartal

  • Erlaubt wenn Jahresumsatz unter 100.000€
  • Besser, weil man normalerweise weniger Zeit für die Buchhaltung braucht, wenn man drei Monate auf einmal macht.
  • Beispiel: 1. Quartal = Jänner, Februar März und die Voranmeldung muss spätestens 15. Mai gemacht werden

Kleinunternehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, es sei denn, das Finanzamt fordert Sie ausdrücklich dazu auf.

Wenn Sie als Kleinunternehmer im Laufe des Jahres Umsatzsteuer zahlen mussten, z. B. aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens, müssen Sie am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Umsatzsteuerzahlungen

Steuerschuld oder Gutschrift = Umsatzsteuer (USt) – abziehbare Vorsteuer (VSt)

Der Steuerbetrag, den Sie monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt zahlen müssen.

Wenn die Vorsteuer überwiegt, erhalten Sie eine Gutschrift.

EU-Umsatzsteuer One Stop Shop – OSS-EU

Mit dieser Finanzonline-Funktion können Sie Umsätze durch EU-Nichtunternehmer (z.B. Privatkunden aus Deutschland) erklären um die Umsatzsteuer an das jeweilige EU-Land abzuführen.

Dazu zählen Leistungen (z.B. digitale Produkte) und seit 1.7.2021 auch Warenlieferungen (z.B. Warenverkäufe über einem Webshop; Stichwort: innergemeinschaftlicher Versandhandel) an Privatkunden. Für geschäftliche Kunden wird ja die UID in Verbindung mit Reverse Charge und der innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet.

EU-Umsatzsteuer in der EA-Tabelle

Sie finden im Blatt Einstellungen bereits eine Vorauswahl der meisten Steuersätze der EU-Länder. Steuersätze, die in diesem Buchhaltungsjahr nicht verwenden werden, können Sie optional entfernen. Sie können dort auch die Liste um weitere Steuersätze ergänzen. Das ist z.B. dann notwendig, wenn Sie in ein gewisses Land sowohl Leistungen als auch Waren liefern. In diesem Fall müssen nämlich die Umsätze getrennt werden: z.B. „DE 19% Leistungen“ und „DE 19% Waren“.

Sie können Ihre Einnahmen im Blatt E mit den jeweiligen Steuersätzen verknüpfen. Die Summe der Netto-Beträge wird dann im Blatt UST aufgelistet. Sie können diese Netto-Beträge dann einfach in die EU-Umsatzsteuererklärung auf Finanzonline übernehmen.

Was ist die Umsatzsteuerjahreserklärung? 

Zusätzlich ist am Jahresende eine Jahreserklärung der gesamten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge mit dem Formular U1 abzugeben.

Haftungsausschluss

Die Inhalte auf dieser Seite wurden zwar mit Sorgfalt erstellt, garantieren aber keine Rechtssicherheit oder Aktualität. Der Ersteller ist nicht berechtigt, buchhalterische Auskünfte zu geben. Bitte lesen Sie selbst die offiziellen Publikationen des BMF und der WKO bzw. lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt oder einem zertifizierten Steuerberater beraten.

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4 Kommentare

  1. Habe ich es richtig verstanden, dass „Reverse Charge EU Einnahmen“ nirgendwo in der Umsatzsteuererklärung erscheinen, sondern nur in der Zusammenfassenden Meldung enthalten sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Antworten
    • Ja das ist richtig. Die anderen EU-Länder sind für diese Steuern zuständig nicht das österreichische Finanzamt.

      Antworten
  2. Hallo Daniel, zuerst mal danke – genau so eine flexible und einfache Lösung habe ich gesucht.
    Was ich aktuell nicht finden kann, ist die Auswahl der 11% Versicherungssteuer.
    Beste Grüße Andreas

    Antworten
    • Kann man leider nicht als Vorsteuer zurückholen.

      Antworten

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